Gesetze / Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
SGB VII§ 83 Jahresarbeitsverdienst kraft Satzung
Stand: 31.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Für kraft Gesetzes versicherte selbständig Tätige, für kraft Satzung versicherte Unternehmer und Ehegatten oder Lebenspartner und für freiwillig Versicherte hat die Satzung des Unfallversicherungsträgers die Höhe des Jahresarbeitsverdienstes zu bestimmen. Sie hat ferner zu bestimmen, daß und unter welchen Voraussetzungen die kraft Gesetzes versicherten selbständig Tätigen und die kraft Satzung versicherten Unternehmer und Ehegatten oder Lebenspartner auf ihren Antrag mit einem höheren Jahresarbeitsverdienst versichert werden.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 83 SGB VII →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Hessen, 21.06.2016 – L 3 U 122/12Zitiert von 2
- BSG, 03.04.2014 – B 2 U 26/12 RGesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst - Allein-Gesellschafter - Formalversicherung - Beschäftigung - Wie-Beschäftigung - freiwillige Unternehmerversicherung - Korrektur des JAV - Satzungsregelung - reformatio in peiusZitiert von 12
- BSG, 19.12.2000 – B 2 U 36/99 RZitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 – L 3 U 2/18
- BSG, 13.12.2005 – B 2 U 25/04 RZitiert von 3
- LSG Baden-Württemberg, 24.10.2019 – L 6 U 1306/19
Zuletzt entschieden
- BSG, 25.03.2025 – B 2 U 2/23 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeldanspruch eines selbstständigen Physiotherapeuten - Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls während der abhängigen Beschäftigung als Profifußballspieler - Anrechnung des erzielten Arbeitseinkommens gem § 52 Nr 1 SGB 7 - leitende und verwaltende Mitarbeit in der eigenen Praxis - keine nahezu vollständige Einstellung der Mitarbeit)Zitiert von 2
- OLG Köln, 14.06.2018 – 5 U 200/17
- BSG, 25.11.2015 – B 3 KR 3/15 R(Krankenversicherung - Zahlung von Krankengeld aufgrund einer Pflichtversicherung wegen hauptberuflicher Erwerbstätigkeit - gleichzeitige Zahlung von Verletztengeld aufgrund einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung wegen nebenberuflicher Erwerbstätigkeit als Unternehmer - eingrenzende Auslegung der Ausschlussregelung des § 11 Abs 5 S 1 SGB 5 - Verfassungsmäßigkeit)Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 83 SGB VII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Änderungsverlauf
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05.08.2010 Ausfertigung
§ 83 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. August 2010 (BGBl. I 1127)
BGBl. 2010 I S. 1127
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